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Kommunales Förderprogramm zur Innenentwicklung der Ortskerne in Rauhenebrach

Der Gemeinderat beschloss am 02.07.2024 für die Gemeinde Rauhenebrach ein Förderprogramm zur Innenentwicklung der Ortskerne aufzulegen. Die Gemeinde Rauhenebrach möchte Vorhaben wie die Sanierung eines leerstehenden Gebäudes unterstützen und sich damit aktive für die Stärkung der Ortskerne einsetzen. 

 

Für die Aktivierung leerstehender Gebäude erhalten Hauseigentümer die Möglichkeit, sich bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen finanziell unterstützen zu lassen. 

Grundlegende Voraussetzungen: Das entsprechende Gebäude ist vor 1960 erbaut, steht seit mind. 12 Monaten leer, befindet sich im Innenbereich des jeweiligen Ortsteils der Gemeinde Rauhenebrach, wird zukünftig selbst genutzt zu wohnwirtschaftlichen Zwecken und wird nach der Maßnahme für mindestens 5 Jahre (Bindefrist) genutzt. Eigenleistungen werden nicht gefördert. 

 

Konkret werden dabei folgende Maßnahmen gefördert:

  • Sanierung, Umbau oder Erweiterung von Gebäuden
  • Bei Gebäudeabriss: Ersatzbau

Details zur Förderhöhe und weitere Informationen des Förderprogramms sind den festgelegten Richtlinien zu entnehmen. 

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Antragstellung

Förderanträge sind stets schriftlich vor Maßnahmenbeginn bei der Gemeinde Rauhenebrach zu stellen. 

Den Antrag sowie die zu beachtenden Richtlinien erhalten Sie schriftlich in der Gemeindeverwaltung und stehen auf der Homepage zum Download zur Verfügung. 

Weitere Auskünfte hierzu: bauamt(at)rauhenebrach.de

Ansprechpartner

Philipp Pfennig

Bauwesen, Beitragswesen, Grundstücksangelegenheiten, Zisternenförderung, Kommunale Wärmeplanung