Bekanntmachung Abkochanordnung Fabrikschleichach - ab sofort!

An alle Haushalte in Fabrikschleichach
Vollzug der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und der Eigenüberwachungsverordnung (EÜV)
Anordnung
Bei einer routinemäßigen Untersuchung des Trinkwassers wurden Keime in geringem Ausmaß festgestellt.
Aus diesem Grunde wird angeordnet, das Wasser für den menschlichen Genuss und Gebrauch, sowie für lebensmittelgewerbliche Zwecke
ab sofort nur im abgekochten Zustand zu verwenden.
Wir bitten die entstehenden Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
Rauhenebrach, 30.06.2025
Gemeinde Rauhenebrach
Bäuerlein
1. Bürgermeister