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Bekanntmachung Abkochanordnung Fabrikschleichach - ab sofort!

An alle Haushalte in Fabrikschleichach

Vollzug der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und der Eigenüberwachungsverordnung (EÜV)

 

Anordnung

Bei einer routinemäßigen Untersuchung des Trinkwassers wurden Keime in geringem Ausmaß festgestellt.

Aus diesem Grunde wird angeordnet, das Wasser für den menschlichen Genuss und Gebrauch, sowie für lebensmittelgewerbliche Zwecke 

ab sofort nur im abgekochten Zustand zu verwenden.

Wir bitten die entstehenden Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

 

Rauhenebrach, 30.06.2025

Gemeinde Rauhenebrach

 

Bäuerlein

1. Bürgermeister