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Leistung Detail

Manöverschäden; Beantragung einer Entschädigung

Als Manöverschäden werden Schäden bezeichnet, welche die Gaststreitkräfte oder die Bundeswehr in Ausübung ihres Dienstes bei Manövern oder anderen Übungen verursacht haben. Geschädigte haben Anspruch auf Entschädigung.

Beschreibung
Fristen
Rechtsbehelf
Alexandra Hümmer

Einwohnermeldeamt, Passwesen, Allgemeine Verwaltung, Fremdenverkehr, VHS

Melanie Gerstenkorn

Einwohnermeldeamt, Gemeindekurier, Vereinsförderung, VHS

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