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Leistung Detail

Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen; Durchführung

Der erste Bürgermeister und die Gemeinderatsmitglieder werden grundsätzlich für 6 Jahre gewählt. Je nach Gemeindegröße werden 8 bis 80 Gemeinderatsmitglieder gewählt.

Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Kosten
Rechtsbehelf
Heike Pfrang

Geschäftsleitung, Bauwesen, Satzungswesen, Beitragswesen, Gemeinderat, Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Stefanie Adam

Geschäftsleitung, Satzungswesen, Personalwesen, Kämmerei

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