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Leistung Detail

Abwasserentsorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

Der Anschluss- und Benutzungszwang für eine öffentliche Entwässerungseinrichtung gewährleistet eine ordnungsgemäße öffentliche Abwasserentsorgung.

Beschreibung
Rechtsbehelf
Heike Pfrang

Geschäftsleitung, Bauwesen, Satzungswesen, Beitragswesen, Gemeinderat, Öffentliche Sicherheit und Ordnung

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