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Leistung Detail

Bürgermeister- und Gemeinderatsangelegenheiten; Informationen

Die bayerische Gemeindeordnung kennt zwei Hauptorgane: den vom Volk gewählten Gemeinderat und den ebenfalls unmittelbar vom Volk gewählten ersten Bürgermeister. Sie haben gesetzlich abgegrenzte Kompetenzbereiche.

Beschreibung
Heike Pfrang

Geschäftsleitung, Bauwesen, Satzungswesen, Beitragswesen, Gemeinderat, Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Stefanie Adam

Geschäftsleitung, Satzungswesen, Personalwesen, Kämmerei

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