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Leistung Detail

Baurecht; Erlass örtlicher Bauvorschriften

Mittels örtlicher Bauvorschriften kann die Gemeinde bzw. Stadt insbesondere die Gestaltung von Gebäuden (z. B. Dachform, Materialien usw.), Werbeanlagen und Grundstücken (z. B. Einfriedungen, Begrünung usw.) regeln.

Beschreibung
Heike Pfrang

Geschäftsleitung, Bauwesen, Satzungswesen, Beitragswesen, Gemeinderat, Öffentliche Sicherheit und Ordnung

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