Sprungziele

Wahlhelfer; Berufung

Wahlhelfer sind als ehrenamtliche Mitglieder der Wahl- und Briefwahlvorstände zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen und Abstimmungen und die Ermittlung und Feststellung der Ergebnisse.

Beschreibung
Voraussetzungen
Heike Pfrang

Geschäftsleitung, Bauwesen, Satzungswesen, Beitragswesen, Gemeinderat, Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Stefanie Adam

Geschäftsleitung, Satzungswesen, Personalwesen, Kämmerei

Alle Leistungen

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