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Ladenöffnungszeiten; Beantragung einer Ausnahme

In Bayern gilt das Ladenschlussgesetz des Bundes. Ausnahmen von den Ladenöffnungszeiten müssen bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

Beschreibung
Kosten
Rechtsbehelf
Peggy Leiste

Rentenwesen, Sozialhilfe, Wohngeld, Gewerbewesen, Zeltplätze, Asylbewerber

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